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	<title>Urteil Archive - BlueShirtJobs</title>
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	<title>Urteil Archive - BlueShirtJobs</title>
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		<title>Ärzte &#038; Krankenpfleger &#8211; Selbstständig oder Scheinselbstständig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2019 10:55:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kittel & Kasack]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberuflich]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheits- und Krankenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Honorarärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekräfte]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinselbstständig]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständig]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sind Honorarärzte oder freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpfleger selbstständig oder scheinselbstständig? Über diese äußerst wichtige Frage urteilt das Bundessozialgericht in Kassel in dieser Woche. Verhandelt werden zahlreiche Einzelfälle von Kliniken und Freiebruflern aus mehreren Bundesländern, jedoch gehen Experten von einem Grundsatzurteil mit Signalwirkung für zukünftige Entscheidungen aus. Am Dienstag, den 04.06.2019, befasst sich das Bundessozialgericht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blueshirtjobs.de/blog/aerzte-krankenpfleger-selbststaendig-oder-scheinselbststaendig/">Ärzte &#038; Krankenpfleger &#8211; Selbstständig oder Scheinselbstständig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Sind Honorarärzte oder freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpfleger selbstständig oder scheinselbstständig?</em></p>



<p>Über diese äußerst wichtige Frage urteilt das <strong>Bundessozialgericht in  Kassel</strong> in dieser Woche. Verhandelt werden zahlreiche Einzelfälle von Kliniken und Freiebruflern aus mehreren Bundesländern, jedoch gehen Experten von einem Grundsatzurteil mit Signalwirkung für zukünftige Entscheidungen aus.  </p>



<p>Am <strong>Dienstag, den 04.06.2019</strong>, befasst sich das Bundessozialgericht zunächst mit den <strong>Honorarärzten</strong>. Die <strong>deutsche Rentenversicherung</strong> findet, dass freiberuflich tätige Ärzte so so eng in die Hierarchien von Krankenhäusern und Kliniken eingebunden seien, dass sie sozialversicherungspflichtig sein müssten. </p>



<p>Am <strong>Freitag, den 7.6.2019</strong>, beschäftigen sich die Richter dann mit der gleichen Thematik in Bezug auf <strong>Pflegekräfte (überwiegend Gesundheits- und Krankenpfleger)</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteilsbedeutung für Honorarärzte</h2>



<p>Viele Ärzte, die als Freelancer Ihr Geld in wechselnden
Kliniken verdienen, schätzen am Honorararztdasein die individuelle Freiheit,
sich Ort der Arbeit und länge der Dienste selbst auswählen zu können. Dieses
Privileg können fest angestellte Ärzte in Kliniken nicht beanspruchen. Sie
müssen Überstunden leisten, einspringen oder lange Dienste schieben.</p>



<p>Sollten die Richter zu einem Urteil gelangen, dass
selbstständig tätige Ärzte nicht wirklich selbstständig sind, sondern scheinselbstständig,
würde dies eine große Umstellung für Sie bedeuten.</p>



<p><strong>Ärzte müssten dann für jeden Einsatz einen neuen Arbeitsvertrag vom Klinikum erhalten, von diesem bei der Sozial- und Rentenversicherung angemeldet werden.&nbsp; Mit anderen Worten: Sie wären angestellte Ärzte und keine Honorarärzte mehr.</strong></p>



<p>Mit der Flexibilität und dem höheren Maß an Freizeit als
selbstständig tätiger Arzt in Kliniken wäre es dann vorbei. Auch ein Lohn von häufig
mehr als 100 Euro pro Stunde wäre dann nicht mehr zu erzielen.</p>



<p>Den Ärzten bliebe nur die Wahl, sich fest bei den
Krankenhäusern anstellen zu lassen oder sich in einer Zeitarbeitsfirma
anstellen zu lassen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteilsbedeutung für Gesundheits- &amp; Krankenpfleger</h2>



<p>Sehr ähnlich könnte es auch <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/als-pflegekraft-freiberuflich-arbeiten-ratgeber/">Selbstständigen Gesundheits- und Krankenpflegern</a> (seltener Altenpflegekräften) ergehen. Auch diese konnten bisher als Freiberufler für Krankenhäuser tätig sein und von höheren Löhnen und flexibleren Arbeitszeiten profitieren.</p>



<p><strong>Exakt wie bei den Ärzten würde ein Urteil, welches der Auffassung der deutschen Rentenversicherung folgt, für freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bedeuten, dass diese in Zukunft wieder in eine Festanstellung wechseln müssten.</strong></p>



<p>Hier bliebe auch den Pflegekräften die Wahl zwischen einer
Anstellung in einem Krankenhaus und einer Zeitarbeitsfirma.</p>



<p><a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/zeitarbeit-in-der-pflege-vorteils-check-gehalt-erfahrungen-faq/">Zeitarbeit für Pflegekräfte</a> ist kann dabei durchaus ein sehr lukratives Modell sein. <strong>Besonders Fachkrankenpfleger verdienen als Leiharbeiter in Personal-Leasingfirmen häufig wesentlich mehr, als in einer Festanstellung im Krankenhaus</strong>. Zeitgleich locken neben dem Gehalt auch Privilegien wie mehr Urlaubstage, Firmenwagen oder Planungssicherheit hinsichtlich bestimmter Dienste.</p>



<p>Ohnehin sind in den letzten Jahren immer mehr Kliniken davon abgerückt, freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger zu beschäftigen. Die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Thematik selbstständig / scheinselbstständig ist dabei jedoch ein untergeordneter gewesen. Vielmehr ist der wesentlich höhere Aufwand für die Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft gegenüber einer Krankenschwester oder einem Krankenpfleger gewesen, den man über eine Zeitarbeitsfirma entleihen kann.</p>



<p><em>Nützlich</em>: <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/als-pflegekraft-freiberuflich-arbeiten-ratgeber/">Ratgeber für freiebrufliche Pflegekräfte</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteilsbedeutung für Krankenhäuser</h2>



<p>Für Krankenhäuser sorgte in den letzten Jahren die unklare
Rechtslage und somit möglicherweise drohende Nachzahlungen dafür, dass man
zunehmend bemüht war, weniger auf Honorarärzte und freiberuflich tätige Gesundheits-
und Krankenpfleger zu setzen.</p>



<p>Aufgrund der angespannten Personallage und des
Fachkräftemangels gelang dies jedoch besonders bei Ärzten nur bedingt. Wo es
ging, wurden Personalengpässe mit Leiharbeitnehmern versucht zu überbrücken. </p>



<p>In Zukunft könnte dies bedeuten, dass Krankenhäusern, die keine Mitarbeiter mehr finden, ihren akuten Personalbedarf nur noch mit Zeitarbeitskräften decken könnten. </p>



<p>Während Krankenschwestern und Krankenpfleger mitunter nur allzu gern für eine Zeitarbeitsfirma tätig sind, könnte es bei Ärzten etwas schwieriger werden. Bei Ihnen ist die Motivationslage häufig eine andere, als bei Krankenschwestern oder -Pflegern. Ärzte, meist schon lange im Arbeitsleben, locken nicht nur bessere Konditionen, sondern vor allem die Entscheidungsfreiheit der Selbstständigkeit. In einer Leiharbeitsfirma wären Sie jedoch ebenfalls angestellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hilfe, Beratung &amp; Information</h2>



<figure class="wp-block-image"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1280" height="720" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre" class="wp-image-2932" srcset="https://blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre.jpg 1280w, https://blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-300x169.jpg 300w, https://blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-768x432.jpg 768w, https://blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-1024x576.jpg 1024w" sizes="(max-width: 1280px) 100vw, 1280px" /></figure>



<p>Als Ärzte, Gesundheits- &amp; Krankenpfleger, Altenpfleger aber auch  beraten wir gerne und kostenlos in puncto beruflicher Zukunft.</p>



<p>Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen helfen wir gerne mit Rat und Tat bei der zeitgemäßen Personalgewinnung und der Schaffung von Grundlagen dafür.</p>



<p>⇒ <a href="https://www.blueshirtjobs.de/kontakt/">Jetzt Kontakt aufnehmen</a></p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>E-Mail</strong>: <a href="mailto:Hallo@BlueShirtJobs.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hallo@BlueShirtJobs.de</a></li><li><strong>Telefon / WhatsApp</strong>: <a href="tel:+491773090064">+49 (0)1773090064</a></li><li><strong>Facebook</strong>: <a href="https://www.facebook.com/BlueShirtJobs" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.facebook.com/BlueShirtJobs</a></li><li><strong>Twitter</strong>: <a href="https://twitter.com/BlueShirtJobs" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://twitter.com/BlueShirtJobs</a></li><li><strong>Instagram</strong>: <a href="https://www.instagram.com/blueshirtjobs/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.instagram.com/blueshirtjobs/</a></li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">Links</h3>



<ul class="wp-block-list"><li><a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobs/">Jobs</a></li><li><a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobwechsel/">Job-Wechsel für Ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger</a></li><li>Quelle (n): <a rel="noreferrer noopener" aria-label="1 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.welt.de/regionales/hessen/article194698685/Honoraraerzte-in-Kliniken-Bundessozialgericht-entscheidet.html" target="_blank">1</a>;<a rel="noreferrer noopener" aria-label="2 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sueddeutsche.de/karriere/aerzte-krankenhaus-scheinselbststaendigkeit-1.4472608" target="_blank">2</a>;<a rel="noreferrer noopener" aria-label="3 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/honorarkraefte-an-kliniken-frei-oder-unfrei-16220404.html" target="_blank">3</a>;</li></ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Job-Wechsel: Anspruch auf Urlaub darf zwangsläufig nicht verfallen und ist vererbbar</title>
		<link>https://blueshirtjobs.de/blog/job-wechsel-anspruch-auf-urlaub-darf-zwangslaeufig-nicht-verfallen-und-ist-vererbbar/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Nov 2018 07:26:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Jobwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Anspruch auf den Jahresurlaub eines Arbeitnehmers darf nicht mehr verfallen, nur weil er bis Jahresende nicht genommen wurde. Dies urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Auch sind Urlaubsansprüche – respektive der finanzielle Ausgleich für nicht genommenen Urlaub – vererbbar. Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blueshirtjobs.de/blog/job-wechsel-anspruch-auf-urlaub-darf-zwangslaeufig-nicht-verfallen-und-ist-vererbbar/">Job-Wechsel: Anspruch auf Urlaub darf zwangsläufig nicht verfallen und ist vererbbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Anspruch auf den Jahresurlaub eines Arbeitnehmers darf nicht mehr verfallen, nur weil er bis Jahresende nicht genommen wurde</strong>. Dies <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-11/cp180165de.pdf" target="_blank" rel="noopener">urteilt</a>e nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Auch sind Urlaubsansprüche – respektive der finanzielle Ausgleich für nicht genommenen Urlaub – vererbbar.</p>
<p><strong>Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat</strong>. Vielmehr muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachweislich ermöglicht haben, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Nur wenn dieser von sich aus darauf verzichtet, können Urlaubstage verfallen.</p>
<p>Das bedeutet im Gegensatz zum bisherigen deutschen Recht, dass Urlaub auch im Folgejahr genommen werden kann. Bisher verfiel der Anspruch darauf, wenn Urlaubstage nicht genommen wurden.</p>
<p><strong>Ein Anrecht auf Ausbezahlung des Urlaubs gibt es hingegen weiterhin auch nach EU-Recht nicht</strong>. Die Erholung des Arbeitnehmers begründet nämlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen (bei einer Sechstagewoche) bzw. 20 Tagen (bei einer Fünftagewoche) <strong>darf gar nicht ausbezahlt werden</strong>. Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen, bezüglich zusätzlicher Urlaubstage bleiben davon unberührt.</p>
<h2>Ausbezahlung von Urlaub nur bei Wechsel des Arbeitgebers möglich</h2>
<p>Lediglich in einer Ausnahme ist es möglich, Urlaubstage in Geld umzuwandeln: bei einem <a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobwechsel/">Jobwechsel</a> zu einem anderen Arbeitgeber!</p>
<p>Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer noch Resturlaubstage beim alten Arbeitgeber offen hat, so hat er in Zukunft ein Anrecht auf finanzielle Vergütung dieser Urlaubstage. Die Bedingung lautet jedoch, dass er diesen Urlaub (z.B. wegen der <strong>Probezeit</strong>) nicht nehmen konnte.</p>
<p>Lediglich wenn der Arbeitnehmer noch vor Ende der Vertragslaufzeit Urlaub hätte nehmen können, kann der alte Arbeitgeber den finanziellen Ausgleich für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verweigern. Der Arbeitgeber muss jedoch beweisen, dass er dem Angestellten die Möglichkeit angeboten hat, seinen Urlaub zu nehmen.</p>
<p>⇒ <a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobs/">Jobs und freie Stellen</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blueshirtjobs.de/blog/job-wechsel-anspruch-auf-urlaub-darf-zwangslaeufig-nicht-verfallen-und-ist-vererbbar/">Job-Wechsel: Anspruch auf Urlaub darf zwangsläufig nicht verfallen und ist vererbbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
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