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	<title>Selbstständig Archive - BlueShirtJobs</title>
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	<title>Selbstständig Archive - BlueShirtJobs</title>
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	<item>
		<title>Ärzte &#038; Krankenpfleger &#8211; Selbstständig oder Scheinselbstständig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2019 10:55:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kittel & Kasack]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberuflich]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheits- und Krankenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Honorarärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekräfte]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbstständig]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sind Honorarärzte oder freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpfleger selbstständig oder scheinselbstständig? Über diese äußerst wichtige Frage urteilt das Bundessozialgericht in Kassel in dieser Woche. Verhandelt werden zahlreiche Einzelfälle von Kliniken und Freiebruflern aus mehreren Bundesländern, jedoch gehen Experten von einem Grundsatzurteil mit Signalwirkung für zukünftige Entscheidungen aus. Am Dienstag, den 04.06.2019, befasst sich das Bundessozialgericht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/aerzte-krankenpfleger-selbststaendig-oder-scheinselbststaendig/">Ärzte &#038; Krankenpfleger &#8211; Selbstständig oder Scheinselbstständig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><em>Sind Honorarärzte oder freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpfleger selbstständig oder scheinselbstständig?</em></p>



<p>Über diese äußerst wichtige Frage urteilt das <strong>Bundessozialgericht in  Kassel</strong> in dieser Woche. Verhandelt werden zahlreiche Einzelfälle von Kliniken und Freiebruflern aus mehreren Bundesländern, jedoch gehen Experten von einem Grundsatzurteil mit Signalwirkung für zukünftige Entscheidungen aus.  </p>



<p>Am <strong>Dienstag, den 04.06.2019</strong>, befasst sich das Bundessozialgericht zunächst mit den <strong>Honorarärzten</strong>. Die <strong>deutsche Rentenversicherung</strong> findet, dass freiberuflich tätige Ärzte so so eng in die Hierarchien von Krankenhäusern und Kliniken eingebunden seien, dass sie sozialversicherungspflichtig sein müssten. </p>



<p>Am <strong>Freitag, den 7.6.2019</strong>, beschäftigen sich die Richter dann mit der gleichen Thematik in Bezug auf <strong>Pflegekräfte (überwiegend Gesundheits- und Krankenpfleger)</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteilsbedeutung für Honorarärzte</h2>



<p>Viele Ärzte, die als Freelancer Ihr Geld in wechselnden
Kliniken verdienen, schätzen am Honorararztdasein die individuelle Freiheit,
sich Ort der Arbeit und länge der Dienste selbst auswählen zu können. Dieses
Privileg können fest angestellte Ärzte in Kliniken nicht beanspruchen. Sie
müssen Überstunden leisten, einspringen oder lange Dienste schieben.</p>



<p>Sollten die Richter zu einem Urteil gelangen, dass
selbstständig tätige Ärzte nicht wirklich selbstständig sind, sondern scheinselbstständig,
würde dies eine große Umstellung für Sie bedeuten.</p>



<p><strong>Ärzte müssten dann für jeden Einsatz einen neuen Arbeitsvertrag vom Klinikum erhalten, von diesem bei der Sozial- und Rentenversicherung angemeldet werden.&nbsp; Mit anderen Worten: Sie wären angestellte Ärzte und keine Honorarärzte mehr.</strong></p>



<p>Mit der Flexibilität und dem höheren Maß an Freizeit als
selbstständig tätiger Arzt in Kliniken wäre es dann vorbei. Auch ein Lohn von häufig
mehr als 100 Euro pro Stunde wäre dann nicht mehr zu erzielen.</p>



<p>Den Ärzten bliebe nur die Wahl, sich fest bei den
Krankenhäusern anstellen zu lassen oder sich in einer Zeitarbeitsfirma
anstellen zu lassen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteilsbedeutung für Gesundheits- &amp; Krankenpfleger</h2>



<p>Sehr ähnlich könnte es auch <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/als-pflegekraft-freiberuflich-arbeiten-ratgeber/">Selbstständigen Gesundheits- und Krankenpflegern</a> (seltener Altenpflegekräften) ergehen. Auch diese konnten bisher als Freiberufler für Krankenhäuser tätig sein und von höheren Löhnen und flexibleren Arbeitszeiten profitieren.</p>



<p><strong>Exakt wie bei den Ärzten würde ein Urteil, welches der Auffassung der deutschen Rentenversicherung folgt, für freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bedeuten, dass diese in Zukunft wieder in eine Festanstellung wechseln müssten.</strong></p>



<p>Hier bliebe auch den Pflegekräften die Wahl zwischen einer
Anstellung in einem Krankenhaus und einer Zeitarbeitsfirma.</p>



<p><a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/zeitarbeit-in-der-pflege-vorteils-check-gehalt-erfahrungen-faq/">Zeitarbeit für Pflegekräfte</a> ist kann dabei durchaus ein sehr lukratives Modell sein. <strong>Besonders Fachkrankenpfleger verdienen als Leiharbeiter in Personal-Leasingfirmen häufig wesentlich mehr, als in einer Festanstellung im Krankenhaus</strong>. Zeitgleich locken neben dem Gehalt auch Privilegien wie mehr Urlaubstage, Firmenwagen oder Planungssicherheit hinsichtlich bestimmter Dienste.</p>



<p>Ohnehin sind in den letzten Jahren immer mehr Kliniken davon abgerückt, freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger zu beschäftigen. Die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Thematik selbstständig / scheinselbstständig ist dabei jedoch ein untergeordneter gewesen. Vielmehr ist der wesentlich höhere Aufwand für die Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft gegenüber einer Krankenschwester oder einem Krankenpfleger gewesen, den man über eine Zeitarbeitsfirma entleihen kann.</p>



<p><em>Nützlich</em>: <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/als-pflegekraft-freiberuflich-arbeiten-ratgeber/">Ratgeber für freiebrufliche Pflegekräfte</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Urteilsbedeutung für Krankenhäuser</h2>



<p>Für Krankenhäuser sorgte in den letzten Jahren die unklare
Rechtslage und somit möglicherweise drohende Nachzahlungen dafür, dass man
zunehmend bemüht war, weniger auf Honorarärzte und freiberuflich tätige Gesundheits-
und Krankenpfleger zu setzen.</p>



<p>Aufgrund der angespannten Personallage und des
Fachkräftemangels gelang dies jedoch besonders bei Ärzten nur bedingt. Wo es
ging, wurden Personalengpässe mit Leiharbeitnehmern versucht zu überbrücken. </p>



<p>In Zukunft könnte dies bedeuten, dass Krankenhäusern, die keine Mitarbeiter mehr finden, ihren akuten Personalbedarf nur noch mit Zeitarbeitskräften decken könnten. </p>



<p>Während Krankenschwestern und Krankenpfleger mitunter nur allzu gern für eine Zeitarbeitsfirma tätig sind, könnte es bei Ärzten etwas schwieriger werden. Bei Ihnen ist die Motivationslage häufig eine andere, als bei Krankenschwestern oder -Pflegern. Ärzte, meist schon lange im Arbeitsleben, locken nicht nur bessere Konditionen, sondern vor allem die Entscheidungsfreiheit der Selbstständigkeit. In einer Leiharbeitsfirma wären Sie jedoch ebenfalls angestellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hilfe, Beratung &amp; Information</h2>



<figure class="wp-block-image"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1280" height="720" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre" class="wp-image-2932" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre.jpg 1280w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-300x169.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-768x432.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-1024x576.jpg 1024w" sizes="(max-width: 1280px) 100vw, 1280px" /></figure>



<p>Als Ärzte, Gesundheits- &amp; Krankenpfleger, Altenpfleger aber auch  beraten wir gerne und kostenlos in puncto beruflicher Zukunft.</p>



<p>Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen helfen wir gerne mit Rat und Tat bei der zeitgemäßen Personalgewinnung und der Schaffung von Grundlagen dafür.</p>



<p>⇒ <a href="https://www.blueshirtjobs.de/kontakt/">Jetzt Kontakt aufnehmen</a></p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>E-Mail</strong>: <a href="mailto:Hallo@BlueShirtJobs.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hallo@BlueShirtJobs.de</a></li><li><strong>Telefon / WhatsApp</strong>: <a href="tel:+491773090064">+49 (0)1773090064</a></li><li><strong>Facebook</strong>: <a href="https://www.facebook.com/BlueShirtJobs" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.facebook.com/BlueShirtJobs</a></li><li><strong>Twitter</strong>: <a href="https://twitter.com/BlueShirtJobs" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://twitter.com/BlueShirtJobs</a></li><li><strong>Instagram</strong>: <a href="https://www.instagram.com/blueshirtjobs/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.instagram.com/blueshirtjobs/</a></li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">Links</h3>



<ul class="wp-block-list"><li><a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobs/">Jobs</a></li><li><a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobwechsel/">Job-Wechsel für Ärzte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger</a></li><li>Quelle (n): <a rel="noreferrer noopener" aria-label="1 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.welt.de/regionales/hessen/article194698685/Honoraraerzte-in-Kliniken-Bundessozialgericht-entscheidet.html" target="_blank">1</a>;<a rel="noreferrer noopener" aria-label="2 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sueddeutsche.de/karriere/aerzte-krankenhaus-scheinselbststaendigkeit-1.4472608" target="_blank">2</a>;<a rel="noreferrer noopener" aria-label="3 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/honorarkraefte-an-kliniken-frei-oder-unfrei-16220404.html" target="_blank">3</a>;</li></ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Als Pflegekraft freiberuflich arbeiten: Ratgeber, Lohn, Vorteile &#038; Alternativen</title>
		<link>https://www.blueshirtjobs.de/blog/als-pflegekraft-freiberuflich-arbeiten-ratgeber/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2019 08:43:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kittel & Kasack]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberuflich]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheits- und Krankenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegefachfrau]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegefachkraft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass man auch als Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflich (selbstständig) sein Geld verdienen kann, wissen erstaunlich wenige Krankenschwestern und Krankenpfleger. Wir verraten, welche Vorteile es bringt, als Freiberufler dem Job als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nachzugehen und welche wirtschaftlichen Vorzüge z.B. die Selbstständigkeit in Teilzeit in der Pflege bietet. Tipps und Alternativen für aktuell freiberuflich Tätige Pflegekräfte, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Dass man auch <strong>als Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflich (selbstständig) sein Geld verdienen</strong> kann, wissen erstaunlich wenige Krankenschwestern und Krankenpfleger. Wir verraten, welche Vorteile es bringt, als Freiberufler dem Job als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nachzugehen und welche wirtschaftlichen Vorzüge z.B. die Selbstständigkeit in Teilzeit in der Pflege bietet.</p>



<p><strong>Tipps und Alternativen für aktuell freiberuflich Tätige Pflegekräfte, die in ein Angestelltenevrhältnis wechseln möchten</strong>, hält unser Ratgeber ebenfalls bereit.</p>



<p class="has-background has-pale-pink-background-color"><strong>Achtung:</strong> aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes: Pflegekräften in stationären Pflegeeinrichtungen sind sozialversicherungspflichtig! <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/zeitarbeit-in-der-pflege-vorteils-check-gehalt-erfahrungen-faq/">Zeitarbeit für Pflegekräfte </a>oder befristete <strong>Kurzzeitverträge</strong> bleiben nun mehr die einzigen alternativen Möglichkeiten für die Ausübung von Grund- und Behandlungspflege in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, etc. </p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Mehr zum Urteil vom 7.6.2019 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_22.html" target="_blank">Mehr zum Urteil vom 7.6.2019</a><br></p>



<h2 class="wp-block-heading">1. Einleitung</h2>



<p>Honorarärzte kennt fast jeder,  selbstständige bzw. Beleghebammen auch, doch kaum jemand sagt: „<em>ich kenne einen Honorar-Krankenpfleger bzw. eine Honorar-Krankenschwester</em>&#8216;&#8221;.</p>



<p>Dabei ist die Tätigkeit auf freiberuflicher Basis für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen allgemein in Gesundheitsberufen durchaus möglich und bietet viele individuelle Vorteile.</p>



<p>Ein Grund, warum viele Gesundheits- und Krankenpfleger auf
die Vorteile der Ausübung ihres Berufes als freiberufliche Tätigkeit
verzichten, ist sicherlich die Tatsache, dass diesem Pflegeberuf eine
Sonderrolle zukommt und sich nur sehr schwer eine Schublade für ihn findet.
Dies macht es mühsam, verlässliche Antworten auf die persönlichen Fragen
hinsichtlich der Begleitumstände der freiberuflichen Tätigkeit zu finden.</p>



<p>Es beginnt schon bei der Frage: &#8220;<em>Ist Gesundheits- und Krankenpfleger überhaupt ein &#8216;</em><strong><em>freier Beruf</em></strong><em>&#8216; und wo wird das festgelegt und / oder entschieden?&#8221;</em></p>



<h3 class="wp-block-heading">1.1 Freiberuflich, selbstständig oder gewerbetreibend – wo liegt der Unterschied?</h3>



<p>Im Gegensatz zu direkt bei einem Krankenhaus, einem Altenpflegeheim, einem Arzt oder Unternehmen angestellten Krankenschwestern und -pflegern unterscheidet man welche, die nicht fest angestellt sind, jedoch der gleichen pflegerischen Tätigkeit nachgehen. Meistens werden diese als freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger bezeichnet. </p>



<p>Doch hier wird es etwas kompliziert, denn der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers zählt nicht direkt zu den „freien Berufen“ und auch gewerblich tätig ist man als „<em>pflegerischer Dienstleister</em>“ nicht. Einzig der Begriff der „<em>selbstständigen Tätigkeit</em>“ trifft so erst einmal zu.</p>



<h3 class="wp-block-heading"> 1.2 Definition „freiberufliche Tätigkeit“</h3>



<p>Der Begriff der freiberuflichen Tätigkeit ist in Deutschland im <strong>Einkommensteuergesetz (EStG) </strong>festgelegt. Dort heißt es in <strong>§ 18</strong>: </p>



<p><em>„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.</em>“</p>



<p>Somit gehören die Berufe Arzt, Zahnarzt, Hebamme, Heilmasseur, Physiotherapeuten und Heilpraktiker zweifelsohne zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Anderen Berufen im Gesundheitswesen, bliebe also nur eine Einstufung als „<strong>ähnlicher Beruf</strong>“.</p>



<p>Im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) heißt es in §1: „<em>Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung.</em>&#8220;</p>



<h3 class="wp-block-heading">1.3 Ob man als Pflegekraft freiberuflich oder gewerblich tätig ist, hat große Auswirkungen</h3>



<p>Es entscheidet letztendlich also das Finanzamt, ob ein Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflich selbstständig oder gewerblich tätig ist.</p>



<p><strong>Durch seinen der Allgemeinheit dienenden Charakter sowie die Anerkennung als &#8216;ähnlicher Beruf&#8217; im Sinne des Einkommensteuergesetzes kann man den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers auch freiberuflich ausüben </strong>&#8211; soweit in der stationären oder ambulanten Pflege keine hauswirtschaftliche Versorgung (Hilfe beim Kleidungswechsel, Einkäufe, etc.) geleistet wird. </p>



<h3 class="wp-block-heading">1.4 Diese Gesundheitsberufe können in freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden</h3>



<p>Als freiberufliche Tätigkeiten, die nicht im Katalog
vermerkt sind, gelten heutzutage im medizinisch- pflegerischen Bereich
ebenfalls folgende Berufe:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene</li><li>Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche
Versorgung der Patienten erfolgt</li><li>Diätassistent</li><li>Hebamme/Entbindungspfleger</li><li>Krankenpfleger/Krankenschwester, soweit keine
hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt</li><li>Medizinischer Bademeister, soweit dieser auch
zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig wird oder persönliche
Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornimmt.</li><li>Medizinisch-technischer Assistent</li><li>Orthoptist</li><li>Podologe/Medizinischer Fußpfleger</li><li>Psychologischer Physiotherapeut, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut</li><li>Rettungsassistent</li></ul>



<p>Für Gesundheits- und Krankenpfleger, aber auch für
Altenpfleger, ist jedoch entscheidend, dass <strong>ausschließlich die Pflegerischen Dienstleistungen</strong> angeboten werden.
<strong>Sobald eine hauswirtschaftliche
Versorgung hinzukommt, würde der Status der Freiberuflichkeit nicht mehr
gegeben sein und die Ausübung gelte als Gewerbliche Tätigkeit</strong>.</p>



<p>Besonders, wenn hauptsächlich Krankenhäuser und
Senioreneinrichtungen (z.B. Altenheime) zu den Auftraggebern des
freiberuflichen Krankenpflegers- / der Krankenpflegerin zählen, ist dieser
Punkt jedoch meist unstrittig.</p>



<p>Als freiberuflich tätiger Gesundheits- und Krankenpfleger ist von Vorteil, dass man keinen bürokratischen und organisatorischen Aufwand hinsichtlich einer Gewerbeanmeldung hat und vor allem auch keine Gewerbesteuer zahlen muss.</p>



<h2 class="wp-block-heading">2. Basics &#8211; Du als freiberufliche Pflegekraft</h2>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" width="1024" height="576" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Basics-1024x576.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Basics" class="wp-image-2924" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Basics-1024x576.jpg 1024w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Basics-300x169.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Basics-768x432.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Basics.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Aus ‚Arbeitgeber‘ wird ‚Auftraggeber‘ und aus ‚Arbeitnehmer‘ wird ‚Kunde‘</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">2.1 Lohnt es sich als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger zu arbeiten?</h3>



<p><strong>Ob sich die Wahl der Freiberuflichen
Tätigkeit als Krankenschwester oder Krankenpfleger lohnt, hängt stark von
individuellen Faktoren ab</strong>. Fest steht: Ein Mangel an Arbeit – und somit an Aufträgen
wird es in absehbarer Zeit aufgrund des Pflegenotstandes und Abwanderung von
direktangestellten Pflegekräften in Zeitarbeit nicht geben.</p>



<p><strong>Ob sich die Wahl der Freiberuflichen Tätigkeit als Krankenschwester oder Krankenpfleger lohnt, hängt stark von individuellen Faktoren ab</strong>. Fest steht: Ein Mangel an Arbeit – und somit an Aufträgen wird es in absehbarer Zeit aufgrund des Pflegenotstandes und Abwanderung von direktangestellten Pflegekräften in Zeitarbeit nicht geben.</p>



<p>Der große Vorteil des Freiberuflers besteht in der
Möglichkeit zur Nutzung von Spielräumen, die in einem Angestelltenverhältnis so
nicht möglich sind.</p>



<p>Man sollte als freiberuflicher Gesundheits- und
Krankenpfleger flexibel sein und eine Bereitschaft dazu, sich mit
unternehmerischen Belangen auseinanderzusetzen. Dazu zählen auch die Themen
Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Steuern und Management.&nbsp; </p>



<p>Interessiert man sich für letztere Dinge, so bietet die Freiberuflichkeit große Chancen, in Summe mehr von seiner Arbeitskraft zu haben, als in einem Angestelltenverhältnis – sei es ein Mehr an Geld, mehr an Sachwerten, mehr an Freizeit oder mehr an Flexibilität.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2.2 Vorteile als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger auf einen Blick</h3>



<p>Die Wahl der Ausübung des Berufes als Gesundheits- und
Krankenpfleger in Selbstständigkeit ist per se nicht als gut oder schlecht,
richtig oder falsch anzusehen. Vielmehr hängt es sehr stark von den
individuellen Skills, Wünschen, Zielen und der Lebenssituation der
Krankenschwester / des Krankenpflegers ab, ob die Eigenheiten der Freiberuflichkeit
als positiv oder negativ empfunden werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2.2.1 Chancen &amp; Risiken </h3>



<p><strong>Vorteile
Freiberuflicher GuKs</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Höheres Einkommen / höherer Stundenlohn</li><li>Größere Unabhängigkeit</li><li>Kein psychischer Arbeitsdruck durchs Team </li><li>Größere Arbeitszufriedenheit</li><li>Finanzielle Gestaltungsspielräume</li><li>Dienstwagen absetzbar</li><li>Dienstweg voll absetzbar</li><li>Freie Wahl des Auftraggebers</li><li>Weiterbildungen können voll abgesetzt werden</li><li>Wer sich gut verkaufen kann, verdient noch mehr
Geld</li><li>Flexible Dienstplangestaltung</li><li>Freie Urlaubsplanung</li><li>Dienstkleidung voll absetzbar</li></ul>



<p><strong>Zu beachtende
Besonderheiten für Freiberufliche GuKs</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Allgemeine unternehmerische Risiken</li><li>Neue Arbeitsorte</li><li>Auseinandersetzung mit Buchhaltung</li><li>Pflicht zur Jährlichen Steuererklärung</li><li>Schlechte Planbarkeit von Diensten</li><li>Keine garantierten Einkünfte bei Krankheit / schlechter Auftragslage</li><li>Kein Urlaubsgeld</li><li>Kein Weihnachtsgeld</li><li>Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall</li><li>In der Regel hohe Reisebereitschaft </li><li>Fixkosten für Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Private Krankenversicherung)</li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">2.3 Flexibilität als Garant für hohe Stundenlöhne als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p><strong>Als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger ist die Flexibilität eines der größten Pfunde, mit denen gewuchert werden kann</strong>. </p>



<p>Oftmals kommen die Aufträge für Einsätze sehr kurzfristig herein. Dies kann durch Krankmeldungen, Urlaube, Mutterschutz oder Kündigungen der Fall sein. Gerade in Zeiten des Pflegenotstandes, dessen Ende nicht abzusehen ist, fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal. Meist ist der Personalbedarf – z.B. von Krankenhäusern &#8211; auch durch Personalpools oder durch Leiharbeiter von Zeitarbeitsunternehmen nicht zu kompensieren.</p>



<p><strong>Diese Spontanität können sich besonders Fachkrankenpfleger für Intensiv / IMC hoch vergüten lassen</strong>. Immerhin sind sie frei in ihrer Honorargestaltung. Und bevor ein Krankenhaus ein Bett oder gar eine Station sperren muss, greifen sie lieber tief in die Tasche um freiberuflich tätige Gesundheits- und Krankenpfleger zu bezahlen.</p>



<p>Besonders hoch pokern können Krankenpfleger natürlich, wenn sie gar nicht mehr auf den Einsatz angewiesen sind, aber trotzdem Zeit hätten, einen Dienst zu übernehmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2.4 Freiberufliche Pflegekraft / Freier Mitarbeiter – Wo liegt der Unterschied?</h3>



<p>Oftmals hört man auch von Gesundheits- und Krankenpflegekräften, die als „<strong>freie Mitarbeiter</strong>“ tätig sind. </p>



<p>Ein Freier Mitarbeiter in der Pflege ist ein synonym gebräuchlicher Begriff, ähnlich wie „selbstständig tätig“ für diese Art der Job-Ausübung. Gemeint ist mit dem freien Mitarbeiter in Bezug auf GuKs stets die Freiberufliche Tätigkeit. Und somit die Arbeit für mehrere Auftraggeber, wie etwa Kliniken, Altenpflegeheime o.ä.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2.5 Umsatzsteuerbefreiung für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p>Welche Tätigkeiten für Gesundheits- und Krankenpfleger sind
von der Umsatzsteuer befreit, welche sind es nicht und warum?</p>



<p>Führt ein ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpfleger als
freiberufliche Pflegefachkraft klassische Aufgaben auf einer Station im
Krankenhaus oder in Alten- und Pflegeheimen aus, sind diese i.d.R. umsatzsteuerbefreit.
Dies bedeutet, dass auf den Rechnungen an den Auftraggeber auch keine
Umsatzsteuer ausgewiesen und natürlich auch nicht vereinnahmt werden darf.</p>



<p>Noch etwas genauer sollten sich Fachpflegekräfte mit der
Besteuerung von Leistungen beschäftigen, wenn ggf. Dienstleistungen erbracht
werden, die von klassischen Tätigkeiten abweichen.</p>



<p>Welche Leistungen davon betroffen sind, regelt das
Umsatzsteuergesetz (UStG) unter <strong>§ 4:
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen</strong>. </p>



<p>Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind
steuerfrei:</p>



<p><em>a) Heilbehandlungen im
Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt,
Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen
heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Satz 1 gilt nicht für die
Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen (aus Unterpositionen 9021 21
und 9021 29 00 des Zolltarifs) und kieferorthopädischen Apparaten (aus
Unterposition 9021 10 des Zolltarifs), soweit sie der Unternehmer in seinem
Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat;</em></p>



<p><em>b)
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der
Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und
Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des
öffentlichen Rechts erbracht werden. Die in Satz 1 bezeichneten Leistungen sind
auch steuerfrei, wenn sie von</em></p>



<p><em>aa) zugelassenen
Krankenhäusern nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,</em></p>



<p><em>bb) Zentren für
ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung, die an der
vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
teilnehmen oder für die Regelungen nach § 115 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
gelten,</em></p>



<p><em>cc) Einrichtungen, die
von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 des Siebten
Buches Sozialgesetzbuch an der Versorgung beteiligt worden sind,</em></p>



<p><em>dd) Einrichtungen, mit
denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch bestehen,</em></p>



<p><em>ee)
Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch bestehen,</em></p>



<p><em>ff) Einrichtungen zur
Geburtshilfe, für die Verträge nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
gelten,</em></p>



<p><em>gg) Hospizen, mit
denen Verträge nach § 39a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestehen,
oder</em></p>



<p><em>hh) Einrichtungen, mit
denen Verträge nach § 127 in Verbindung mit § 126 Absatz 3 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen
bestehen, erbracht werden und es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf
die sich die Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach dem Sozialgesetzbuch
jeweils bezieht, oder</em></p>



<p><em>ii) von Einrichtungen
nach § 138 Abs. 1 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes erbracht werden;</em></p>



<p><em>c) Leistungen nach den
Buchstaben a und b, die von</em></p>



<p><em>aa) Einrichtungen, mit
denen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch oder zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach §
73c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, oder</em></p>



<p><em>bb) Einrichtungen nach
§ 140b Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, mit denen Verträge zur
integrierten Versorgung nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
bestehen, erbracht werden;</em></p>



<p><em>d) sonstige Leistungen
von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Buchstabe a bezeichneten
Berufe oder Einrichtungen im Sinne des Buchstaben b sind, gegenüber ihren
Mitgliedern, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der
Tätigkeiten nach Buchstabe a oder Buchstabe b verwendet werden und die
Gemeinschaft von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des
jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordert,</em></p>



<p><em>e) die zur Verhütung von nosokomialen Infektionen und zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, erbrachten Leistungen eines Arztes oder einer Hygienefachkraft, an in den Buchstaben a, b und d genannte Einrichtungen, die diesen dazu dienen, ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der nach dem Infektionsschutzgesetz und den Rechtsverordnungen der Länder nach § 23 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes bestehenden Verpflichtungen zu erbringen;</em></p>



<h3 class="wp-block-heading">2.6 Häufig verwechselt: Keine Umsatzsteuer versus Umsatzsteuerbefreiung</h3>



<p>Bei Gesundheits- und Krankenpflegern, die sich über die freiberufliche Tätigkeit informieren möchten, sorgt vielfach der Unterschied zwischen „<strong>keine Umsatzsteuer ausweisen</strong>“ und „<strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong>“ für Verwirrung.</p>



<p>Dabei gibt es einerseits die Möglichkeit, die
Selbstständigkeit als Kleinunternehmer auszuüben, bei der man sich nach § 19
UstG (Kleinunternehmerregelung) von der Pflicht zur Vereinnahmung von
Umsatzsteuer befreien lassen kann und andererseits um die Steuerbefreiung nach
§ 4 Umsatzsteuergesetz (UStG).</p>



<p>Die Steuerbefreiung nach § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt,
ob auf eine Leistung ggf. gar keine Umsatzsteuer erhoben wird. Es handelt sich
dann um eine <strong>steuerfreie Leistung</strong>.</p>



<p>§ 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) regelt hingegen, ob
unter bestimmten Voraussetzungen auf eigentlich steuerpflichtige Umsätze keine Steuer
vereinnahmt werden muss. Im Gegenzug darf verausgabte Umsatzsteuer (etwa für
Arbeitsmittel, wie Laptop oder Drucker) jedoch auch nicht beim Finanzamt zurückgeholt
werden.</p>



<p>Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch nehmen: Wer
aus selbstständiger Tätigkeit nicht mehr als 17500 Euro Umsatz im
vorangegangenen Kalenderjahr erzielt hat und nicht mehr als voraussichtlich
50.000 € im laufenden Kalenderjahr erzielen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2.6.1 Lohnt sich eine Umsatzsteuerbefreiung nach 19 UstG für Gesundheits –
und Krankenpfleger?</h4>



<p>Dass steuerfreie Leistungen nach § 4 Umsatzsteuergesetz
(UStG) nicht zum Umsatz der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG zählen,
erhöht den Komplexitätsgrad erheblich.</p>



<p><strong>In der Regel lohnt sich eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nur, wenn wirklich sehr geringe Einkünfte als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger zu erwarten sind, keine größeren Ausgaben anfallen und man sich nicht mit Themen, wie der Umsatzsteuervoranmeldung u.ä. befassen möchte.</strong></p>



<p><strong>Tipp</strong>: Für Pflegefachmänner- und Pflegefachfrauen, die hauptberuflich als angestellte Mitarbeiter in einem Krankenhaus, einem Altenheim oder einem ähnlichen Arbeitsplatz ihren Dienst ausüben, jedoch einen großen Teil Ihrer Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, können sich große finanzielle Vorteile durch steuerliche Gestaltungsspielräume bieten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2.7 Krankenversicherung für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger </h3>



<p>Ob sich Gesundheits- und Krankenpfleger privat oder gesetzlich versichern sollten, hängt sehr stark von der individuellen Situation ab. Vielfach ist der Weg in eine private Krankenversicherung auch gar nicht möglich – und noch viel seltener birgt er langfristige Vorteile für selbstständige GuKs. </p>



<h3 class="wp-block-heading">2.8 Berufs- und Haftpflichtversicherung für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p>Um den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kommen
freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger nicht herum.</p>



<p>Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung, die
Gesundheits- und Krankenpfleger als Freiberufler abschließen sollten, betragen
i.d.R. zwischen 150 und 250 Euro pro Jahr. Mindestens 50 Millionen Euro sollte
die Deckungspauschale der Berufshaftpflicht schon betragen. </p>



<p>Ob günstig oder eher teuer, wichtig ist, dass im Schadensfall die Deckungssumme auch hoch genug ist, sodass der Pflegefachkraft keine finanziellen Schäden entstehen können. &nbsp;Je nach Versicherungspolice und Versicherer unterscheiden sich hier die Konditionen stark, sodass keine eindeutige und pauschale Empfehlung gegeben werden kann. </p>



<h3 class="wp-block-heading">2.9 Rentenversicherung für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p>Deutsche Rentenversicherung – wie sieht es mit der
Altersvorsorge aus?</p>



<p><strong>Unterschiede in der Alterssicherung</strong>: Auch im Hinblick auf
die Altersvorsorge gibt es Unterschiede. </p>



<p>Für Gewerbetreibende gibt es besondere Regelungen zur gesetzlichen Pflichtversicherung für Personen, die ein Handwerk betreiben oder die in dem Verzeichnis nach § 19 Handwerksordnung (HwO) eingetragen sind. </p>



<p>Die Sozialversicherungspflicht für Scheinselbständige nach § 7 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und für Selbständige ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Ziffer 9 SGB VI gilt sowohl für Gewerbetreibende wie für Freiberufler.</p>



<p> Für einen Teil der Freiberufler (z. B. selbständige Lehrer und Erzieher, Krankenpfleger und Masseure sowie Künstler und Publizisten) existieren darüber hinaus Pflichtversicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 SGB VI.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2.10 Unfallversicherung: für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p><strong>Der Abschluss einer Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft ist für jeden freiberuflich tätigen Gesundheits- und Krankenpfleger anzuraten.</strong> </p>



<p>Die meisten potenziellen Auftragsgeber möchten den Versicherungsschein für die Unfallversicherung vorgelegt bekommen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">3. Alternativen zur Selbstständigkeit für Pflegekräfte</h2>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" width="1024" height="576" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Alternativen-Zeitarbeit-Fes-1024x576.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Alternativen-Zeitarbeit-Fes" class="wp-image-2930" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Alternativen-Zeitarbeit-Fes-1024x576.jpg 1024w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Alternativen-Zeitarbeit-Fes-300x169.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Alternativen-Zeitarbeit-Fes-768x432.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Alternativen-Zeitarbeit-Fes.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading">3.1 Zeitarbeit für Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p>Eine lange Zeit über war die Freiberuflichkeit für
Krankenpfleger und Krankenschwestern eine Möglichkeit, mehr Geld zu verdienen
und durch die geschickte Nutzung persönlicher Planungen ggf. auch weniger oder
mehr zu arbeiten.&nbsp; </p>



<p>Besonders die durch den Mangel an Pflegefachkräften und die
Privatisierung von Kliniken in Deutschland stark gestiegene Arbeitsbelastungen
für direkt in Krankenhäusern (oder Altenheimen) angestellte Pflegekräfte
ermöglicht examinierten Kräften eine Alternative: Die Zeitarbeit.</p>



<p>Als <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/zeitarbeit-in-der-pflege-vorteils-check-gehalt-erfahrungen-faq/">Gesundheit- und Krankenpfleger in Zeitarbeit</a> erhält man nicht nur mehr Lohn, sondern kann auch Urlaube fester planen, bekommt Fortbildungen bezahlt und mitunter sogar einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. </p>



<p>Gleichzeitig ist man weiterhin fest angestellt, erhält pünktlich seinen Lohn, Krankenkassenbeiträge werden zur Hälfte übernommen und auch die sonstigen Sozialabgaben oder die Steuererklärung braucht man sich nicht groß zu kümmern.</p>



<p>Für Pflegekräfte, die sowohl die Sicherheit und Verlässlichkeit einer Anstellung bevorzugen, jedoch gleichzeitig individuelle Gestaltungsspielräume einer selbstständigen Tätigkeit nutzen wollen, gibt es auch Lösungen, die das Beste aus beiden Welten vereinen: <strong>Zeitarbeit und eine freiberufliche Tätigkeit</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.2 „Best of both Worlds Modell“ für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p><strong>Hauptberuflich in
Teilzeit als angestellter Gesundheits- und Krankenpfleger tätig sein und
nebenberuflich als Freiberufler arbeiten</strong>. Der Große Vorteil dieses Modells
liegt darin, dass im Nebenerwerb ggf. lukrative Dienste mit Zuschlägen
(Nachtzuschlag, Sonn- und Feiertagszuschlag, Samstagszuschlag) angenommen
werden können. So lässt sich oft in deutlich weniger Stunden das gleiche Geld
verdienen, für welches sonst mehr gearbeitet werden müsste. </p>



<p>Zusätzlich bietet dieser Einkunftsmix steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten und erlaubt der Krankenschwester oder dem
Krankenpfleger sich Schrittweise der Freiberuflichkeit zu nähern, ohne direkt
ins Kalte Wasser zu springen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.3 Sie sind bereits freiberuflich tätig / Sie möchten in die Freiberuflichkeit wechseln</h3>



<p>Die Freiberuflichkeit in der Pflege bietet Chancen und
Möglichkeiten, ist jedoch ggf. nicht für jede Lebensphase das Richtige. Da sich
Bedürfnisse mit der Zeit verändern, ist der Weg aus der Freiberuflichkeit zurück
in ein direktes Angestelltenverhältnis mitunter auch der richtige Schritt.</p>



<p><strong>Von der
freiberuflichen Tätigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis – wir helfen</strong></p>



<p class="has-background has-pale-cyan-blue-background-color">Wenn Sie als freiberufliche Krankenschwester oder freiberuflicher Krankenpfleger wieder als angestellte Fachkraft tätig werden möchten, beraten wir Sie gerne über die besten Optionen.  Ebenso können die Experten von BlueShirtJobs Ihnen Tipps und wertvolle Ratschläge auf den Weg geben, wenn Sie den Sprung in die freiberufliche Tätigkeit wagen wollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">4. Verdienst als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger</h2>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Verdienst-Gehalt-Stundenlohn-1024x576.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Verdienst-Gehalt-Stundenlohn" class="wp-image-2931" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Verdienst-Gehalt-Stundenlohn-1024x576.jpg 1024w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Verdienst-Gehalt-Stundenlohn-300x169.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Verdienst-Gehalt-Stundenlohn-768x432.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Verdienst-Gehalt-Stundenlohn.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Lohnt sich die Arbeit als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger im Verhältnis zu einer angestellten Arbeit – egal ob direkt oder in Zeitarbeit? Diese Frage ist beinahe synonym zu der Frage: <em>Wieviel verdient ein freiberuflicher Krankenpfleger bzw. eine Krankenpflegerin eigentlich?</em> </p>



<p>Die Antwort ist für Schwestern und Pfleger von elementarer Bedeutung, wenn über den Weg in die Selbstständigkeit nachgedacht wird. Immerhin möchten viele den Weg der Freiberuflichkeit wegen besserer Verdienstmöglichkeiten bzw. flexiblerer Arbeitszeiten wählen. </p>



<p>Auch der geringere Druck (sowohl sozialer Druck durchs Team,
als auch von Vorgesetzten) ist ein zunehmend wichtiges Kriterium dafür, warum
sich Pflegefachkräfte für die Freiberuflichkeit interessieren.</p>



<p>Wie hoch das letztendliche Einkommen für freiberufliche GuKs
ist, hängt von mehreren Faktoren ab.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Eigenes Verhandlungsgeschick</li><li>Bundesland</li><li>Krankenhausträger / Krankenhausverband</li><li>Eigene Qualifikation</li><li>Einsatzbereich</li></ul>



<p><strong>Übrigens</strong>: Wer als Pflegefachkraft nicht direkt bei einem Arbeitgeber angestellt ist, erhält auch kein Gehalt. Dennoch wird der Begriff  Gehalt häufig synonym auch für monitäre Einkünfte von Selbstständigen verwendet.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4.1 Stundenlohn eines freiberuflichen Gesundheits- &amp; Krankenpflegers</h3>



<p>Honorar eines Fachkrankenpflegers in freiberuflicher
Tätigkeit – gibt es Unterschiede? Wer kann was verlangen?</p>



<p>Eine der Kernfragen für freiberufliche Gesundheits- und
Krankenpfleger ist, wo sie mit welcher Qualifikation was verdienen können. Nur
wer seinen Wert kennt, ihn nicht unter-, aber auch nicht überschätzt, kann
effizient mit Krankenhäusern, Altenheimen und anderen potenziellen Arbeitgebern
verhandeln.</p>



<p>Grundsätzlich lässt sich sagen, dass freiberufliche
Gesundheits- und Krankenpfleger dort am meisten verdienen, wo der größte Mangel
herrscht und wo potenzielle Arbeitgeber das meiste verdienen. I.d.R. ist dies
der Arbeitsort Krankenhaus.</p>



<p>Für GuKs bedeutet das wiederum, dass Fachkrankenpfleger für
Intensiv, OP und Anästhesie die besten Chancen im Honorarpoker haben, wenn sie
auch in den Fachbereichen arbeiten wollen. </p>



<p>Doch auch Gesundheits- &amp; Krankenpfleger sowie
Kinderkrankenpfleger auf Normalstationen brauchen sich nicht in Verhandlungen
verstecken.</p>



<p>Als Faustformel lässt sich sagen, dass man als
freiberufliche Pflegekraft keinesfalls weniger verdienen sollte, als eine im
direkten Beschäftigungsverhältnis im Krankenhaus. Daraus ergibt sich, dass alles
unter 34 € Stundenlohn nicht attraktiv ist.</p>



<p>Ein Verrechnungssatz zwischen 34- 50 € pro Stunde ist häufig
der Spielraum, in welchem sich Honorarverhandlungen bewegen.</p>



<p>In welchem Bereich der Honorarskala sich ein erfolgreicher
Abschluss erzielen lässt, dabei spielt dann die geografische Lage und der
Träger der Einrichtungen eine Rolle. Im Osten und Norden von Deutschland liegen
die Stundensätze i.d.R. niedriger als im Westen und Süden. Private
Einrichtungen zahlen mitunter mehr als staatliche oder private, besonders auf
Profit ausgerichtete Großkonzerne.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4.2 Wirken sich Fortbildungen / Qualifikationen auf das Gehalt des freiberuflich tätigen Gesundheits- und Krankenpflegers aus?</h3>



<p>Die Qualifikation ist ein entscheidender Faktor in den
Gehaltsverhandlungen für freiberuflich tätige Pflegekräfte. Wer hier die
passende berufliche Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger durchlaufen hat, hat
alles richtig gemacht.</p>



<p>Für OP-Pfleger &amp; -schwestern, Anästhesiepfleger oder
Intensiv/IMC Pfleger lassen sich häufig Stundenlöhne erzielen, die erst ab 50€
beginnen. </p>



<p>Gerne können Sie <a href="https://www.blueshirtjobs.de/kontakt/">uns kontaktieren</a>, wenn Sie nähere Informationen zum Thema Honorare für freiberufliche Pflegefachfrauen und -männer wünschen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">5. Lebenslagen: Freiberuflich als Gesundheits- und Krankenpfleger</h2>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-1024x576.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre" class="wp-image-2932" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-1024x576.jpg 1024w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-300x169.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre-768x432.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Lebenslage-Ausbildung-Studium-Karriere-ueber-40-Jahre.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Freiberuflicher
Gesundheits- und Krankenpfleger – für wen eignet sich diese Arbeitsform am
besten?</strong></p>



<p>Wer als Gesundheits- und Krankenpfleger /-in strukturiert
arbeitet und gut organisiert ist, für denjenigen ist die freiberufliche
Tätigkeit sehr gut geeignet.</p>



<p>Man sollte über eine gute Selbsteinschätzung verfügen und
durchsetzungsstark sein. Dies ist notwendig, um gute Verhandlungen führen und
auch im Notfall mal hartnäckig und konsequent Forderungen durchsetzen zu können.</p>



<p>Zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit als GuK (oder auch
in anderen Pflegeberufen) sollte ein kleines finanzielles Polster vorhanden
sein, um etwaige unregelmäßige Geldeingänge zu überbrücken.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.1 Freiberuflich als Gesundheits- und Krankenpfleger direkt nach der Ausbildung</h3>



<p>Gerade für GuKs, die gerade erst ihre Ausbildung beendet
haben, bietet das freiberufliche Dasein als Pflegekraft einen großen Vorteil.
Durch die Arbeit in mehreren verschiedenen Einrichtungen (Kliniken, Alten- und
Pflegeheime, etc.) lässt sich schnell ein realistisches Bild vom Berufsalltag
gewinnen. </p>



<p>Dieser Erfahrungsgewinn hilft im späteren Berufsalltag
dabei, zu entscheiden, welche Arbeitskonditionen ggf. hinnehmbar sind und
welche nicht. Dadurch kann man als Pflegefachfrau oder als Pflegefachmann in
späteren Jahren gezielt den Arbeitsplatz wählen, an dem man sich am wohlsten
fühlt und die besten Bedingungen vorfindet.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.2 Freiberuflich als Gesundheits- und Krankenpfleger während des Studiums</h3>



<p>Wer als ausgebildete Pflegekraft noch studiert, dem bietet
die freiberufliche Tätigkeit Vorteile. Die heutigen Bachelor- und
Masterstudiengänge (Z.B. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen,
Pflegemanagement, Gesundheitswissenschaft oder Humanmedizin, uvm.) benötigen
viel Aufmerksamkeit und zeitlichen Einsatz. In einem Vollzeit- oder Teilzeitjob
in Festanstellung fehlt es oft an zeitlicher Flexibilität. </p>



<p>Als Freiberufler kann man flexibel nur Dienste annehmen, die
nicht mit dem Studium kollidieren. Oftmals sind dies Nacht- und Wochenend-
sowie Feiertagsdienste. Hier lässt sich durch die Zuschläge ein ordentliches
Sümmchen in relativ kurzer Zeit verdienen und es bleibt mehr Zeit fürs Studium.
Obendrein kann die selbstständige Krankenschwester / der Krankenpfleger in
Prüfungsphasen während des Studiums weniger oder keine Dienste annehmen.&nbsp; </p>



<h3 class="wp-block-heading">5.3 Als Gesundheits- und Krankenpfleger über 40 noch selbstständig machen</h3>



<p>Wer als GuK bereits über 40 oder 50 Jahre ist und mit dem
Gedanken spielt, ob der Schritt in die Selbstständigkeit das Richtige ist, muss
wissen, dass sich dies nur unter ganz bestimmten individuellen Voraussetzungen
lohnt.</p>



<p>In der Regel bieten Zeitarbeitsfirmen bei ähnlichen
Rahmenbedingungen, wie sie die Freiberuflichkeit ermöglicht, ein sicheres,
gleichbleibendes und relativ hohes Einkommen. Das unternehmerische Risiko
entfällt. </p>



<p>Sollten Sie als ausgebildete Krankenschwester / als Pfleger über 40 nach besseren Verdienstmöglichkeiten suchen, beraten wir Sie gerne bei der Entscheidungsfindung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">6. Vernetzung &amp; Eigenwerbung für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger </h2>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Werbung-Networking-Online-Marketing-Agenturen-1024x576.jpg" alt="Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Werbung-Networking-Online-Marketing-Agenturen" class="wp-image-2939" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Werbung-Networking-Online-Marketing-Agenturen-1024x576.jpg 1024w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Werbung-Networking-Online-Marketing-Agenturen-300x169.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Werbung-Networking-Online-Marketing-Agenturen-768x432.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/04/Freiberuflich-Selbstständig-Pflegekraft-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Werbung-Networking-Online-Marketing-Agenturen.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Als freiberuflich tätiger Gesundheits- und Krankenpfleger
ist es dank des Pflegenotstandes durch den Fachkräftemangel einfacher geworden,
an lukrative Aufträge zu gelangen. Doch obgleich ein Mangel an
Krankenschwestern und Fachkrankenpflegern herrscht, schadet es nie, Werbung für
sich zu machen, um vielleicht bei besonders interessanten Diensten als erster
angerufen zu werden.</p>



<p>Um an Wunschdienste und genügend gut bezahlte Aufträge zu
kommen gibt es drei Möglichkeiten: </p>



<h3 class="wp-block-heading">6.1 Online Selbstvermarktung: Website für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger </h3>



<p>Als selbstständiger Gesundheits- und Krankenpfleger ist man
auch verantwortlich für Werbung. Die geschickte Eigenvermarktung als
qualifizierte, examinierte Fachkraft in der Pflege bringt gleich zwei Vorteile
mit sich: Zum einen lernen einen überhaupt mehr Menschen kennen und zum anderen
stärkt die Pflegekraft bei Lohnverhandlungen ihre Position.</p>



<p>Wer heutzutage nach Restaurants, Immobilien, Parfum oder
eben Gesundheits- und Krankenpflegern sucht, wird dies in der Regel via
Suchmaschine, vornehmlich Google, tun. Wer online nicht präsent ist, hat keine
Chance als Honorarkraft abseits seines eigenen Netzwerkes oder durch Empfehlung
auf sich aufmerksam zu machen.</p>



<p>Eine eigene Website besitzen kaum freiberufliche Pflegefachkräfte.
Doch gerade in der eigenen Online-Präsenz liegt viel Potenzial.</p>



<p>Die eigene Homepage für Krankenschwestern und Krankenpfleger
ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von aktiv nach Personal suchenden
Unternehmen. Zudem kann man als GuK seine Qualifikationen anpreisen, dem Namen
ein Gesicht geben und via Kalender möglichen Kunden darüber Auskunft geben,
wann man Aufträge für Dienste annehmen kann – und wann nicht.</p>



<p>Das ist nicht nur von Vorteil für Personaler in
Krankenhäusern, die ansonsten niemals den Kontakt gefunden hätten. Zudem ist es
auch herrlich einfach, einfach einen Link zu versenden, anstatt einer
Visitenkarte, die sich nicht weiterverbreiten kann und ohnehin meist im
nächsten Papierkorb landet.</p>



<p><strong>Möchtest du dich als
selbstständige Gesundheits- und Krankenpfleger-/in online präsentieren, beraten
wir dich gerne.</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading">6.2 Agenturen für  Honorarkräfte in der Pflege</h3>



<p>Es gibt auch Agenturen, die freiberuflich tätigen Gesundheits- und Krankenpflegern dabei helfen, an Aufträge zu gelangen. Der Vorteil dabei ist, dass der Pflegefachkraft auf Honorarbasis die Dienste der Vermittlungsagenturen nichts kosten und so ggf. mehr Aufträge für Dienste an Land gezogen werden können. </p>



<p>Oftmals verfügen Pflegevermittlungsagenturen für Honorarkräfte über gute Kontakte und können besonders kurzfristige und gut bezahlte Dienste vermitteln. </p>



<p><strong>Die Kosten für die Tätigkeit
der Vermittlungsagentur trägt dabei das Krankenhaus bzw. der private
Auftraggeber</strong>. Freiberufliche Krankenschwestern und -pfleger profitieren bei
dieser Konstellation in jedem Fall. </p>



<p><strong><em>&#8220;Bietet BlueShirtJobs auch Hilfe und Vermittlung von Einsätzen für Gesundheits- und Krankenpfleger auf freiberuflicher Basis an?&#8221;</em></strong></p>



<p class="has-background has-pale-cyan-blue-background-color">Durch unsere guten Beziehungen und den „kurzen Dienstweg“ können wir auf Wunsch auch gerne dabei behilflich sein, entsprechenden Einsätze zu vermitteln. <a href="https://www.blueshirtjobs.de/kontakt/">Solltest du Honorarkraft sein, kannst du uns diesbezüglich gerne kontaktieren</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">6.3 Networking – mit Vitamin B zu Aufträgen als freiberuflicher GuK</h3>



<p>Viele freiberufliche Krankenschwestern oder -pfleger haben
zuvor als festangestelltes Klinikpersonal einige Kontakte geknüpft. Von denen profitieren
Sie meist direkt nach dem Sprung in die Selbstständigkeit.</p>



<p>Das Kontaktnetzwerk sollte gehegt, gepflegt und ausgebaut werden. Um nicht als scheinselbstständig zu gelten, braucht es nämlich Einsätze für verschiedene Arbeitgeber – meist Krankenhäuser. Gute Kontakte in mindestens 2 bis 3 Kliniken sollte man schon haben, um nicht in die Bredouille zu geraten, zu wenig Aufträge zu bekommen oder nur Aufträge von einem Arbeitgeber.</p>



<h2 class="wp-block-heading">7. Tipps und Ratschläge</h2>



<h3 class="wp-block-heading">7.1 Rechnungen des freiberuflichen Gesundheits- und Krankenpflegers werden nicht bezahlt – was tun?</h3>



<p>Was viele Angestellte oft gar nicht zu schätzen wissen, ist
die Verlässlichkeit, in der am Monatsende ihr Lohn für die mühevolle Arbeit
aufs Konto fließt. In der freien Wirtschaft bekommen besonders kleine Unternehmen
und Selbstständige zu spüren, dass Rechnungen nur allzu gerne verspätet und
nach Anmahnungen gezahlt werden. </p>



<p>Auch als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger
wird man gelegentlich feststellen, dass Krankenhäuser trotz Personalmangels,
der drohenden Schließung von Betten oder ganzen Stationen nicht pünktlich das
verdiente Geld überweisen.</p>



<p>Mitunter steckt eher schlechte Organisation, als
Böswilligkeit dahinter und man hat als Gesundheits- und Krankenpfleger ein sehr
gutes Druckmittel auf seiner Seite.</p>



<h3 class="wp-block-heading">7.1.1 Tipps zum Umgang mit Zahlungsverzug – Was tue ich, wenn ein Krankenhaus oder ein Privater Auftraggeber nicht zahlt?</h3>



<p>Als freiberufliche Krankenschwester und oder als
Krankenpfleger dürfen sie auf der einen Seite nicht zu geduldig sein,
gleichzeitig jedoch auch nicht zu nassforsch auftreten, wenn ein Auftraggeber
mal Rechnungen schuldig bleibt. Immerhin will man ja gerne auch wieder einen
Folgeauftrag an Land ziehen.</p>



<p>Uns ist bisher kein Fall bekannt, bei dem ein examinierter
Freiberufler nicht am Ende sein Geld auch bekommen hätte. Allerdings braucht es
mitunter Durchsetzungsvermögen, damit gezahlt wird.</p>



<p>Aus der Erfahrung heraus kann man sagen, dass Kliniken
tendenziell schneller den ausgemachten Lohn nach dem Rechnungseingang überweisen,
als es Altenheime und Pflegeeinrichtungen tun. </p>



<p><strong>Folgende Tipps sollte
man bei Lohnforderungen als freiberuflicher GuK beherzigen</strong>:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Niemals persönlich jemanden in der Buchhaltung
oder dem Personalbüro angreifen oder laut werden. Meist können einzelne
Personen für systemische Fehlkommunikation oder schlechte Organisation und
Zahlungsmoral nichts.</li><li>Selbst wenn man emotional aufgebracht ist, stets
ruhig aber bestimmt bleiben. </li><li>Es sollten schriftlich (per Brief oder E-Mail)
Zahlungsfristen gesetzt werden.</li><li>Hilft alles nichts und muss man zulange auf sein
Geld warten, ist der Zeitpunkt gekommen, die Trumpfkarte zu ziehen. Es kann
freundlich aber bestimmt angedeutet werden, dass möglicherweise weitere Dienste
nicht angetreten werden könnten, sollte nicht binnen X-Tagen (oder ggf. auch
Stunden) Geld für vorherige Dienste auf dem Konto eingegangen sein. Diese
Drohung führt in der Regel zum Erfolg. So kurzfristig können besonders Kliniken
keinen Ersatz auftreiben, müssen aber die Versorgung sicherstellen.</li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">7.2 Scheinselbstständigkeit als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger vermeiden</h3>



<p>Wenn man eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit als
Gesundheits- und Krankenpfleger aufnimmt, hat jedoch nur einen Auftraggeber
bzw. Kunden, für den man überwiegend seine Leistungen erbringt tätig, nennt
sich das „Scheinselbstständigkeit“. </p>



<p>Scheinselbstständigkeit berührt mehrere Rechtsgebiete, darunter
das Sozialversicherungsrecht, das Arbeitsrecht und das Steuerrecht ist.
Entsprechend kompliziert ist es auch, eine eindeutige und allgemeingültige
Definition für den Begriff der Scheinselbstständigkeit zu benennen. Was dem
einen Gesetz nach als scheinselbstständig gilt, kann einem anderen Gesetz nach
durchaus nicht zu beanstanden sein. </p>



<p>In Bezug auf die Ausübung von freiberuflichen
Pflegefachkräften lässt sich sagen, dass folgende Bedingungen erfüllt sein
müssen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Mehr als nur einen Auftraggeber / Kunden</li><li>Frei in der Preisgestaltung</li><li>Eigene Dienstzeiten (z.B. längere oder kürzere Dienste)</li><li>Eigene Dienstkleidung</li><li>Dienstpläne mit eigenen Dienstzeiten am besten selbst schreiben</li><li>Rechnung immer selbst schreiben / keine automatischen Überweisungen!</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading">8. Freiberufliche Tätigkeit in anderen Pflegeberufen</h2>



<h3 class="wp-block-heading">8.1 Freiberuflicher Pflegehelfer</h3>



<p>Mit der Qualifikation als Pflegehelfer ist die Aufnahme
einer freiberuflichen Tätigkeit nicht anzuraten. </p>



<h3 class="wp-block-heading">8.2 Freiebrufliche Altenpfleger-/in</h3>



<p>Für examinierte Altenpfleger und Altenpflegerinnen, die ihren Job als Freiberufler ausüben wollen, gelten ähnliche Voraussetzungen, wie für ausgebildete Gesundheit- und Krankenpfleger. </p>



<h2 class="wp-block-heading">9. Fragen zur Freiberuflichkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger</h2>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="512" src="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/02/Personalvermittlung-Fragen-Unternehmen-1024x512.jpg" alt="" class="wp-image-2761" srcset="https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/02/Personalvermittlung-Fragen-Unternehmen-1024x512.jpg 1024w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/02/Personalvermittlung-Fragen-Unternehmen-300x150.jpg 300w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/02/Personalvermittlung-Fragen-Unternehmen-768x384.jpg 768w, https://www.blueshirtjobs.de/wp-content/uploads/2019/02/Personalvermittlung-Fragen-Unternehmen.jpg 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading">9.1 Wo ist die Auftragslage für freiberufliche Krankenschwestern– und Pfleger besonders gut?</h3>



<p>Besonders gute Chancen als freiberuflicher Gesundheits- und
Krankenpfleger (oder auch als Altenpfleger) hat man in den Metropolen Berlin, München,
Köln, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, München oder dem Ruhrgebiet.</p>



<p>In Süd- und Westdeutschland liegt die Chance auf gute
Aufträge für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger etwas höher und
auch die Fahrwege sind etwas kürzer. Dies ist durch die höhere Bevölkerungs-
und somit auch höheren Krankenhausdichte zu begründen. Im Norden und Osten der
Bundesrepublik hingegen sorgen vor allem die Großräume Hamburg und Berlin für
einen erhöhten Bedarf an Freiberuflern in der Pflege.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.2 Früh-, Spät-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger</h3>



<p>Die steuerfreien Zuschläge sind es, die den Beruf des
Gesundheits- und Krankenpflegers aus finanzieller Sicht durchaus lukrativ
machen können. Selbstverständlich werden die Zuschläge auch für freiberufliche
Gesundheits- und Krankenpfleger gezahlt.</p>



<p>Wichtig ist, dass im Vertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber
klar geregelt ist, welche Zuschläge gezahlt werden.</p>



<p><strong>Übliche Zuschläge für
freiberufliche GuKs in der Pflege</strong></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Samstagszuschlag: 25 bis 50%</li><li>Sonntagszuschlag: 50%</li><li>Feiertagszuschlag: 100%</li><li>Nachtdienstzuschlag: 25%</li><li>Überstundenzuschlag: 25%</li></ul>



<p>In einigen Einrichtungen weicht man von diesen
Zuschlagswerten auf die geleistete Arbeit mitunter ab. Da jede selbstständige
Krankenschwester / jeder Krankenpfleger jedoch selbst für sich verhandelt, besteht
die Möglichkeit, dass ggf. durch geschicktes Verhandeln die Wunschzuschläge
erzielt werden können – auch wenn sie nicht der im Hause üblichen Praxis
entsprechen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.2.3 Tipps zu den Zuschlägen für freiberufliche Pflegefachkräfte</h3>



<ol class="wp-block-list"><li>Die entsprechenden Zuschlagskonditionen sollten vorab im Vertrag explizit geregelt sein</li><li>Die Zuschläge müssen in der Rechnung separat aufgeführt sein.</li><li>Wenn mehrere Zuschläge zusammenkommen, müssen diese als neuer Posten in der Rechnung aufgeführt sein.</li></ol>



<h3 class="wp-block-heading">9.3 Ambulant vs. Stationär als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger – gibt es da Unterschiede?</h3>



<p>Ob man als freiberuflicher Gesundheits- und Krankenpfleger
in der ambulanten oder in der stationären Pflege tätig sein will, kann man frei
nach eigenem Gusto entscheiden. Wichtig ist, dass man seinen Beruf gerne
ausübt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.4 Gesetzliche Vorgaben zu Ruhezeiten / Nachtdiensten für freiberufliche Gesundheit- und Krankenpfleger – gibt es welche?</h3>



<p>Generell kann man als Faustregel für den selbstständigen Pflegefachmann bzw. die freiberufliche Pflegefachfrau festhalten, <strong>dass eine Zeit von 40 Arbeitsstunden Dienst pro Woche nicht überschritten werden sollte</strong>. Andernfalls könnte es bei selbstverschuldeten Fehlern möglicherweise zu Komplikationen mit der Haftpflichtversicherung kommen.</p>



<p>Vielfach sind noch veraltete Bestimmungen bezüglich etwaiger Ruhezeiten in den Köpfen älterer Schwestern oder Pfleger präsent. Doch dass z.B. nicht mehr als 6 Nachtdienste in Folge abgeleistet werden dürfen, entspricht schon seit Mitte der 1990er Jahre nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.5 Wer schreibt die Dienstpläne / Habe ich als Freiberufler Mitspracherecht?</h3>



<p>Dienstpläne mit den eigenen Dienstzeiten sollte man als
freiberufliche Krankenschwester / als selbstständiger Krankenpfleger
idealerweise selbst schreiben. Andernfalls könnte dies als Indiz für eine Scheinselbstständigkeit
gewertet werden. </p>



<p>Das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung, welche die
Dienste einer freiberuflichen Pflegekraft in Anspruch nimmt, kann nämlich nicht
über deren Einsatzzeiten selbst bestimmen, wie es bei einem Angestelltenverhältnis
der Fall wäre.</p>



<p>Man stelle sich nur vor, man wäre für zwei Hospitale tätig
und beide würden die freiberufliche Pflegefachkraft zur selben Zeit für einen
Dienst einteilen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.6 Ist die Freiberuflichkeit für Fachkrankenpfleger mit Zusatzqualifikation lukrativer?</h3>



<p>Allgemein kann man festhalten, dass eine höhere
Qualifikation auch für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger nur von
Vorteil sein kann. </p>



<p>Bei Gehaltsverhandlungen lässt sich mit durch Fort- und
Weiterbildungen erworbenen Zusatzqualifikationen gut argumentieren, wenn es um
die Aushandlung eines höheren Stundenlohnes geht.</p>



<p>Zudem verfügt man über ein Mehr an Entscheidungsbefugnissen,
was mitunter den Arbeitsalltag erleichtert und auch hier wieder den Anschein
von Scheinselbstständigkeit mindert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.7 Welche Bücher helfen einem auf dem Weg in die Selbständigkeit als Pflegekraft?</h3>



<p>Es gibt keine spezielle Literatur, welche Pflegefachkräften
beim Weg in die Selbstständigkeit helfen würde.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.8 Wer stellt die Dienstkleidung für freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger?</h3>



<p>Als selbstständige Pflegekraft muss man seien Dienstkleidung
formal selbst bezahlen und auch im Krankenhaus tragen. Steuerlich ist die
Dienstkleidung (meist Kasacks, Hosen, Kittel, Schuhe, etc.) voll absetzbar.</p>



<p>In der Praxis hingegen stellen Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen selbstständigen Pflegefachkräften jedoch meist auch
zusätzlich Dienstkleidung zur Verfügung. Dies wird meist aus hygienischen und
organisatorischen Gründen so gehandhabt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">9.10 Wie Profitieren Auftraggeber von freiberuflichen Pflegern?</h3>



<p>Für Krankenhäuser, Heimträger oder Verbünde bieten freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger den Vorteil, dass sie sich sämtliche Lohnnebenkosten und Sonderzuwendungen sparen.  Diese Kosten entfallen bei freiberuflichen Mitarbeitern und beschäftigten Leiharbeitern von Personalleasingfirmen (Pflegepersonal in Zeitarbeit) übrigens gleichermaßen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">10. Du und die Freiberuflichkeit als Pflegefachkraft</h2>



<p>Du hast Fragen zum Thema Freiberuflichkeit in der Pflege, suchst Aufträge oder möchtest in ein gutes Angestelltenverhältnis zurückwechseln? </p>



<p><a href="https://www.blueshirtjobs.de/kontakt/">Melde dich einfach bei uns</a> und wir helfen dir gerne mit Rat und Tat weiter.</p>



<p><em>Interessant</em>:  Zeitarbeit in der Pflege: Vorteils-Check, Gehalt, Erfahrungen</p>
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