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Steuerexperten halten Steuermodell für veraltet

„Teilzeitfalle für Frauen“ – Ehegattensplitting vor Abschaffung?

Ehegattensplitting-Teilzeitfalle-für-Frauen

Das sogenannte Ehegattensplitting ist eine Steuerregelung, die einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Finanzmindesteriums nach nicht mehr zeitgemäß sei und abgeschafft gehöre. Das das Ehegattensplitting treibe Frauen in die „Teilzeitfalle“, so der Hauptkritikpunkt.

Warum steht das Ehegattensplitting in der Kritik

Die Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Früher bestand oft eine Arbeitsteilung, bei der der Mann Alleinverdiener war und die Frau den Haushalt führte oder oft geringer bezahlte Teilzeittätigkeiten ausübte. Heutzutage hingegen ist es üblicher, dass beide Ehepartner einer Arbeit nachgehen und keine althergebrachte Rollenverteilung mehr vorliegt. Allerdings sorgen mehrere Kriterien dafür, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen. Sie sind häufig die Zweitverdiener in einer Ehe.

Das Ehegattensplitting, so die Experten, sorge in seiner aktuellen Form dafür, dass Frauen Ihr Potential Vollzeit zu arbeiten häufig nicht ausschöpften, weil der Anreiz fehle. Verdienten sie mehr, würde am Ende das zusätzliche Einkommen die Steuerersparnisse des Ehegattensplittings zu einem großen Teil zunichtemachen. Wozu also 20, 30 oder 40 Stunden mehr in der Woche arbeiten, wenn am Ende viel davon nur an den Staat geht?

Steuerexperten sprechen hierbei von der „Teilzeitfalle“ in der sich Frauen befänden.

Was ist das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting wurde Ende der 50er Jahre in Deutschland eingeführt. Es handelt sich um einen Steuertarif, den verheiratete Paare nach § 32a Abs. 5 Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen können. Das aus dem Englischen „to split“ abgeleitete Wort bedeutet im Deutschen nichts weiter als „(auf)teilen“.

Ehepartner können bei gemeinschaftlicher Veranlagung das Ehegattensplitting nutzen. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet und halbiert. Erst dann wird für jede Hälfte der aktuelle Einkommensteuersatz angewendet.

Wann profitiert man vom Ehegattensplitting?

Aktuell steigt in Deutschland die Einkommensteuerlast ab einem Freibetrag bis zu einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent an.

Haben nun zwei Partner exakt 45.000 Euro zu versteuern, spielt es keine Rolle, ob sie gemeinschaftlich veranlagt sind – oder einzeln.

Verdient nun beispielsweise ein Partner 90.000 Euro und der andere gar nichts oder nur wenig, müsste bei Einzelveranlagung vom Großverdiener ein viel höherer Einkommensteuerbetrag an den Fiskus abgeführt werden. Dies liegt daran, dass der Einkommensteuerprozentsatz mit steigendem Einkommen ebenfalls ansteigt. Man spricht hier von Progressivität.

Durch die Anwendung des Ehegattensplittings würden hingegen nur jeweils 45.000 Euro zu versteuernden Einkünften für die Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Dies führt zu einem Steuervorteil, der mehreren tausend Euros entspricht.

Quelle (n) 1;2;3

Deine Meinung zum Ehegattensplitting?

Sollte das Ehegattensplitting on der aktuellen Form abgeschafft werden oder findest du es gut, wie es ist?


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